![]() |
|
|
30.07.30 |
|
|
Die Reisemedizin als Teilgebiet der Flugmedizin: Als Flug- und Reisemediziner berate ich Sie gerne i.R.v. individuellen Gesundheitsleistungen zu bevorstehenden Reisen und Arbeitsaufenthalten im Ausland nach der Gebührenordnung für Ärzte und führe empfohlene Reiseimpfungen und eine Malariaprophylaxeberatung durch. Ein Teil der Leistungen (Kosten) wird ggf. auch durch Ihre Gesetzliche Krankenkasse getragen. Wir müssen Sie allerdings bitten, dass Sie in Vorkasse gehen, bei der Durchsetzung ggf, bestehender Ansprüche bei ihren gesetzlichen Krankenkassen beraten wir Sie gerne. Näheres unter Abrechnungsbeispiele (linke Menüleiste).
Impressionen aus dem "Goldenen Dreieck" (1991); (C) Dr. Harsch Eine gewöhnliche Reiseberatung wird mit 50,- € veranschlagt (analog zu den GOÄ-Ziffern 1, 3, 5 und 375) und beinhaltet eine allgemeine Reisemedizinische Beratung und im Zweitkontakt 1 Impfung (ohne Impfstoff). Abweichende Honorarforderungen werden mit Ihnen selbstverständlich im Vorfeld besprochen. Erweiterte Bersatungsinhalte z.B. zu nachfolgenden Themen: Zeitzonenflüge und Reisethrombose, Bescheinigung über notwendige und an Bord mitgeführte Medikamente, alle Schutzimpfungen für Auslandsreisen, Beratung von Reisenden und Patienten hinsichtlich besonderer individueller Gefährdungen. Gelbfieberimpfungen für Reisen nach Südamerika und Afrika nach WHO-Vorschriften. Ob auch Gelbfieberimpfungen weiterhin qualifiziert an der Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle in Neubrandenburg durchgeführt werden können, ist derzeit in einem Verfahren zu klären. Bei Terminproblemen an anderen Stellen bitte ich um umgehende Mitteilung zwecks Hilfestellung. Anregungen und Fragen bitte unter funeubrandneburg@web.de
Reisfeld im Nordwesten Thailands (1991); (C) Dr. Harsch Reisemedizin Ärztliche Zeugnisse sollten bei nachfolgenden Erkrankungen mitgeführt werden: Reisende mit Herzschrittmacher oder eingepflanzten Metallen, Diabetiker und chronisch Kranke mit Medikamentenbedarf sowie Reisende, die aus medizinischen Gründen Spritzen mitführen müssen. Je nach Grad der Einschränkung verlangen manche Fluggesellschaften ein standardisiertes ärztlich ausgefülltes Formular, das sogenannte INCAD-Formular (Incapacitated Passengers Handling Advice) bzw. ein MEDIF-Formular (Medical Information Sheet); z.B. bei akuter Erkrankung oder Unfall, nach Operationen, wenn eine Trage oder Sauerstoff benötigt werden, Hilfsbedürftige. Was sollten Sie noch vor Flugreisen beachten? Manche Passagiere sind empfänglich für die Entwicklung einer Reisekrankheit. Die vorbeugende Einnahme geeigneter Medikamente kann helfen, ebenso eine angemessene Nahrungsaufnahme vor und beim Flug. Die Buchung eines Platzes im Bereich des Flugzeug-Schwerpunktes ist eine weitere vorbeugende Maßnahme bei empfindlichen Reisenden. Zudem kann durch Vermeidung unnötiger Blickwendungen bei Flug- und Lageveränderungen des Flugzeuges stabilisierend wirken, ebenso wie das Vermeiden von Kopf- und Augenbewegungen, wie beim Lesen. Wie beraten Sie zudem über die Besonderheiten des Aufenthaltes in der Druckkabine des Flugzeuges. Sowohl der erniedrigte Luftdruck in der Kabine (1500-2400m) als auch die erniedrigte Luftfeuchtigkeit können Sie beeinträchtigen. Auf eine ausreichende Trinkmenge sollte geachtet werden, Kontaktlinsenträger sollten eine Brille tragen, bei empfindlichen Augen helfen auch Augentropfen. Durch gezielte Übungen an Bord kann einer Reisethrombose vorgebeugt werden. Der Zeitpunkt er Medikamenteneinnahmen ist der Flugdauer und den überquerten Zeitzonen anzupassen. Dieses gilt insbesondere für Diabetiker. Auch Flugreisen während der Schwangerschaft können besondere Gefahren bergen, ebenso sind besondere Vorkehrungen bei Flügen mit Neugeborenen und Kleinkindern zu treffen.
Insulin ist ein Eiweißstoff und ist daher nur begrenzt haltbar. Die Aufbewahrung sollte bei Temperaturen zwischen +2 und +8°C erfolgen. Kältere Lagerung kann zum Wirkverlust führen. In Gebrauch befindliches Insulin kann bei Zimmertemperatur (in der Regel bis 25° C) über mehrere Wochen verwendet werden. Bei Reisen in extremer Kälte oder Hitze ist daher eine besondere Aufmerksamkeit zur fachgerechten Lagerung des Insulins erforderlich. Bei Flugreisen sollten die Insulinvorräte aufgeteilt werden, z.B. im Handgepäck des Patienten und des Mitreisenden. Insulin im Koffer des Patienten ist gegen Kälte geschützt zu lagern, da im Frachtabteil das Gepäck Minustemperaturen ausgesetzt sein kann. Für Flüge in das außereuropäische Ausland wird das Mitführen eines (für Sie kostenpflichtigen) ärztlichen Attestes möglichst auch in englischer Sprache empfohlen, um den medizinischen Bedarf (Spritzen, Pumpen etc.) mit an Bord nehmen zu können. Originalverpackungen für die Therapie müssen bspw. für Flugreisen in die USA mitgeführt werden. Näheres erfahren Sie in der Regel über Ihren Reiseveranstalter bzw. die Fluggesellschaft des Abflughafens. Auch sollten Sie einen "Diabetiker-Notfallausweis" mitführen und bei Langzeitaufenthalten bei Ihrem Insulinhersteller z.B. über die Apotheke die Verfügbarkeit der benötigten Produkte im jeweiligen Land erfragen. Zu medizinischen Fragen beraten wir Sie gerne auch persönlich! Weitere Informationen finden Sie bspw. unter www.diabetikerbund.de. Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Haftung für den Inhalt externer Links übernommen. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
|
||
Stand: 30.07.10